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Veröffentlicht: 16.07.2013
Am 16.07.2013 hat vor der 18. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts Hamburg ein Prozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe begonnen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2009 und 2010 durch den Handel mit sogenannten CO2-Zertifikaten Umsatzsteuern in Höhe von circa 32 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Die Täter sollen ein Geflecht aus eigens zu diesem Zweck gegründeten Scheinfirmen dazu genutzt haben, die CO2-Zertifikate grenzüberschreitend zu handeln.
Durch europaweit agierende Umsatzsteuerkarusselle werden jährlich geschätzte Steuern in Höhe von mehr als 10 Milliarden Euro hinterzogen. Den Ermittlern gelingt es immer wieder, entsprechende Vereinigungen auszuheben, deren Geschäfte oftmals von Hintermännern aus Ländern wie Belgien, den Niederlanden oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien gesteuert werden.
Der Prozess soll am Dienstag, den 23.07.2013 fortgesetzt werden. Das Verfahren wird sich voraussichtlich noch bis in den Herbst hinziehen.
Hinweis: Die laut Staatsanwaltschaft hinterzogenen Steuern in Höhe von rund 32 Millionen Euro stellen nicht den durch die Nutzung vorbestimmter Absatzketten erzielten Gewinn der Täter dar. Weshalb der tatsächliche Gewinn deutlich geringer ist und wie ein solches Umsatzsteuerkarussell genau funktioniert, können Sie auf dieser Webseite nachlesen.
Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich auf den sprunghaft angestiegenen betrügerischen Handel mit Treibhausgas-Emissionshandelszertifikaten reagiert und ist diesem durch die Schaffung von § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG entgegengetreten.