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Veröffentlicht: 14.08.2013
Nachdem es den europäischen Ermittlungsbehörden in den vergangenen drei Jahren gelungen ist, mehrere europaweit agierende Umsatzsteuerkarusselle auffliegen zu lassen, scheint es im Karussellgeschäft nunmehr eine Verlagerung weg vom reinen Handel mit hochwertigen Elektronikgütern zu geben. Der Karussellhandel mit CO2-Zertifikaten war ohnehin bereits seit geraumer Zeit aufgrund des eingeführten Reverse Charge Verfahrens nicht mehr attraktiv. Diesbezügliche Strafverfahren sind derzeit vor dem Landgericht Augsburg beziehungsweise vor dem Landgericht Hamburg anhängig.
Ein neues Betätigungsfeld für die groß angelegte Umsatzsteuerhinterziehung scheint neben dem Handel mit Strom und Gas nun (wieder) der Handel mit Textilien zu werden. Betroffen dürfte in erster Linie der Bereich der Bekleidungsindustrie sein, insbesondere der Handel mit teurer Markenware. Dieser ist aufgrund der guten Transportabilität und der hohen Preise, die beim Verkauf der Bekleidungsstücke erzielt werden, äußerst interessant für die Drahtzieher. Zur Handelsware zählen neben klassischer Markenbekleidung auch Bekleidungstextilien von Sportartikelherstellern, erfolgreichen Fußballvereinen und Musikgruppen. Ebenfalls in das Beuteschema fällt hochwertige und damit in der Regel hochpreisige Berufs- und Arbeitsschutzbekleidung.
Erläuterung: Insbesondere kleine Händler und Hersteller können bereits durch eine unwissentliche Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht werden. Zum einen besteht das konkrete Risiko, dass ihnen vom Finanzamt der Vorsteuerabzug beziehungsweise die Vorsteuererstattung verwehrt wird. Zum anderen kann es insbesondere kleine und mittelständische Hersteller hart treffen, wenn die ursprünglich hochpreisige Ware nach mehreren Karusselldurchläufen zu Preisen weit unterhalb der Herstellungskosten in Massen den Markt überschwemmt.
Darüber hinaus besteht das Risiko einer strafrechtlichen Haftung, die insbesondere Geschäftsführern und Vorständen persönlich droht.
Tipp: Auf den oben verlinkten Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Aufgaben der einzelnen Beteiligten, die exakte Funktionsweise und die Strafbarkeit der Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell.