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Veröffentlicht: 19.09.2013
In der europäischen Umsatzsteuerkarussell-Szene macht sich Nervosität breit, denn die EU will ihr ein beliebtes Handelsgut nehmen. Der Rat der Europäischen Union hat bereits am 22.07.2013 die Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der EU-Länder geändert und dabei die Geltung des Reverse Charge Verfahrens auf die Lieferung von Spielkonsolen, Tablet-Computern und Laptops ausgeweitet.
Spätestens mit der Umsetzung in nationales Recht wird also die Hinterziehung von Umsatzsteuer beim Handel mit Spielekonsolen, Tablet-Computern und Laptops für die Beteiligen unrentabel.
Mit der Ausweitung des Reverse Charge Verfahrens versucht die EU, den immer weiter um sich greifenden Betrug mit der Mehrwertsteuer einzudämmen. Die Geltung der Richtlinie ist vorerst befristet bis zum 31.12.2018.
Kommentar zur Erweiterung des Reverse Charge Verfahrens:
"Spielekonsolen fürs Volk!" - so könnte man die Aufnahme von Playstation, XBox & Co. in das Reverse Charge Verfahren auch nennen. Denn insbesondere der betrügerische Handel mit Spielekonsolen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Unmengen dieser betrügerisch gehandelten Spielekonsolen befinden sich folglich noch in den Lagerhallen von Firmen und Speditionen oder werden gerade auf LKW durch Europa transportiert.
Spätestens wenn die EU-Richtlinie umgesetzt wurde, sind diese Spielekonsolen für die Beteiligten und Hintermänner nicht mehr brauchbar und werden durch andere Güter ersetzt. Dies heißt aber wiederum, dass die Spielekonsolen auf dem freien Markt abverkauft werden müssen. Was das bedeutet, ist klar: übersteigt das Angebot an Spielekonsolen die Nachfrage, wird es zu einem massivem Preisverfall kommen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft. Denn so hat beispielsweise der Konsolenhersteller Sony angekündigt, pünktlich zu den Feststagen die neue Playstation 4 (PS4) in den Handel zu bringen. Die alte Playstation 3 (PS3) verliert dadurch ohnehin schon erheblich an Wert.
Den Beteiligten drohen also möglicherweise hohe Verluste, wenn sie ihren Vorrat an Spielekonsolen nicht schnellstmöglich auf den freien Markt werfen. Doch auch hier gilt der Grundsatz "Der frühe Vogel fängt den Wurm!". Denn mit steigendem Angebot werden die Preise nach und nach in den Keller rutschen. Profitieren wird in erster Linie also der Verbraucher, der kurz vor dem Weihnachtsgeschäft möglicherweise ein quasi staatlich subventioniertes Schnäppchen machen kann.
Tipp: Auf den oben verlinkten Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Aufgaben der einzelnen Beteiligten, die exakte Funktionsweise und die Strafbarkeit der Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell.