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Veröffentlicht: 13.01.2014
Das Bestätigungsfeld der Umsatzsteuerkarussellbetreiber ist stetig im Fluss. Während vor einigen Jahren insbesondere noch Handys, Prozessoren oder Spielekonsolen als Karussellware hoch im Kurs standen, geht der Trend derzeit weg von Technikprodukten hin neuen Ufern. Der Kreativität der Hintermänner sind dabei keine Grenzen gesetzt. So ist beispielsweise der Textilmarkt wieder von besonderer Attraktivität für Karussellteilnehmer. Aber auch andere Produkte wie beispielsweise Rasierklingen oder Energygetränke müssen mitunter herhalten.
Daneben gibt es Karussellzweige, die nicht mit physischen Produkten handeln, sondern sich auf den Absatz von Rechten und anderen virtuellen Gütern spezialisiert haben. Dieses Betätigungsfeld lag ursprünglich auf dem Handel mit CO2-Zertifikaten, verlagerte sich dann aufgrund der Reaktion des Gesetzgebers hin zum Strommarkt. Zwischenzeitlich gibt es das ein oder andere Umsatzsteuerkarussell, dass sich am Telefoniemarkt bereichert. Da es sich bei den Telefoneinheiten (call units / call credits) um rein virtuelle Einheiten handelt, können hier problemlos und deutlich unauffälliger als beim Handel mit physisch greifbaren Produkten hohe Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt werden. Betroffen sind mittlerweile auch am Markt etablierte Provider.
Verstärkt ist auch die Nutzung von Zahlungsplattformen - oft mit Sitz in Asien oder dem arabsichen Raum - zu beobachten, über die dann die Geldtransfers abgewickelt werden. Zum einen erschwert man es den deutschen beziehungsweise den europäischen Ermittlern damit massiv, Zahlungsströme nachvollziehen und Kreisläufe beweissicher feststellen zu können. Zum anderen sind die Zahlungsplattformen regelmäßig in der Hand der steuernden Hintermänner, die auch den Karussellbetrieb finanzieren. Sie sichern sich durch Verwendung der Zahlungsplattformen dahingehend ab, dass ein Karussellteilnehmer nicht plötzlich mit dem inverstierten Geld durchbrennt oder von den Ermittlungsbehörden arrestiert und gepfändet wird.
Tipp: Auf den oben verlinkten Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Aufgaben der einzelnen Beteiligten, die exakte Funktionsweise und die Strafbarkeit der Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell.